1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen der jesenko it KG, insbesondere für IT-Dienstleistungen, IT-Beratung, Support, Wartung, Fernwartung, Installation, Konfiguration, Schulungen, Softwareleistungen, Hardwarelieferungen, Cloud-Services, Lizenzvermittlung sowie sonstige damit zusammenhängende Leistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Leistungen der jesenko it KG richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die jesenko it KG diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die jesenko it KG den Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements oder Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gehen diesen AGB im Zweifel vor.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote der jesenko it KG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung eines Vertrages, durch schriftliche Beauftragung, durch Bestätigung per E-Mail oder durch tatsächliche Inanspruchnahme bzw. Erbringung der Leistung zustande.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag, einer Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
2.4 Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Daraus entstehender Mehraufwand wird nach den jeweils gültigen Stundensätzen oder nach gesonderter Vereinbarung verrechnet.
3. Leistungen
3.1 Die jesenko it KG erbringt IT-Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, handelt es sich bei Beratungs-, Support-, Wartungs-, Administrations-, Schulungs- und sonstigen IT-Dienstleistungen um Dienstleistungen, bei denen eine fachgerechte Durchführung, nicht jedoch ein bestimmtes wirtschaftliches oder technisches Ergebnis geschuldet wird.
3.3 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, Dritte, höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Herstellern oder sonstige nicht von der jesenko it KG zu vertretende Umstände entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
3.4 Die jesenko it KG ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte, Subunternehmer, Hersteller, Provider oder sonstige Dienstleister beizuziehen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Räumlichkeiten, Systeme, Internetverbindungen und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei bereitzustellen.
4.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Systeme, Daten, Programme, Lizenzen, Zugänge und Berechtigungen rechtmäßig genutzt werden dürfen.
4.3 Der Auftraggeber hat vor Beginn von Arbeiten an IT-Systemen, Datenträgern, Servern, Clients, Netzwerken, Cloud-Diensten oder Software eine vollständige, aktuelle und funktionsfähige Datensicherung durchzuführen und deren Wiederherstellbarkeit zu prüfen.
4.4 Der Auftraggeber hat die jesenko it KG unverzüglich über besondere Risiken, Sicherheitsanforderungen, gesetzliche Verpflichtungen, branchenspezifische Vorgaben, Datenschutzanforderungen, Compliance-Vorgaben oder kritische Betriebsprozesse zu informieren.
4.5 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand, Wartezeiten oder Zusatzkosten werden gesondert verrechnet.
5. Preise und Abrechnung
5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
5.2 Preise gelten nur für den jeweils vereinbarten Auftrag. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen, Materialien, Lizenzen, Datenträger, Versandkosten, Fahrtkosten, Spesen, Gebühren, Providerkosten, Herstellerkosten oder sonstige Fremdkosten werden gesondert verrechnet.
5.3 Leistungen werden, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde, nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze verrechnet.
5.4 Leistungen beim Auftraggeber, per Fernwartung, telefonisch oder online werden in angefangenen 15-Minuten-Einheiten abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
5.5 Telefonische Hilfestellungen und kurzfristige Supportleistungen für Auftraggeber ohne laufende Support- oder Wartungsvereinbarung können zusätzlich mit einer Bereitstellungs- oder Mindestpauschale verrechnet werden.
6. Normalarbeitszeit, Zuschläge und Bereitschaft
6.1 Die Normalarbeitszeit ist Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage.
6.2 Werden Leistungen auf Wunsch oder aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers außerhalb der Normalarbeitszeit erbracht, gelten folgende Zuschläge, sofern nicht anders vereinbart:
- Montag bis Freitag 06:00 bis 08:00 Uhr sowie 17:00 bis 20:00 Uhr: 50 % Zuschlag
- Samstag: 50 % Zuschlag
- Montag bis Samstag 20:00 bis 06:00 Uhr: 100 % Zuschlag
- Sonn- und Feiertage: 100 % Zuschlag
6.3 Pauschalierte Leistungen basieren auf einer Durchführung während der Normalarbeitszeit. Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit werden zusätzlich nach Zeitaufwand samt Zuschlägen verrechnet.
6.4 Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften, garantierte Reaktionszeiten oder Service Level Agreements bestehen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
7. Pauschalierte Leistungen
7.1 Pauschalpreise gelten nur für den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang und unter der Voraussetzung, dass die vom Auftraggeber bereitzustellenden Informationen, Systeme und Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig vorliegen.
7.2 Mehraufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben, fehlende Mitwirkung, geänderte Anforderungen, mangelhafte Vorarbeiten, nicht dokumentierte Systeme, Fremdsoftware, Störungen bei Dritten oder sonstige nicht von der jesenko it KG zu vertretende Umstände entsteht, wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
7.3 Wird bei pauschalierten Schulungen oder Workshops der vorgesehene Zeitrahmen aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers um mehr als 20 % überschritten, werden die darüber hinausgehenden Zeiten zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.
7.4 Sind pauschalierte Schulungen, Workshops oder Projekte aus Gründen, die nicht von der jesenko it KG zu vertreten sind, nicht innerhalb von sechs Monaten nach Beginn oder Installation abgeschlossen, ist die jesenko it KG berechtigt, für danach erbrachte Leistungen eine Anpassung an die jeweils aktuellen Preise vorzunehmen.
8. Fahrtkosten, Reisezeiten und Spesen
8.1 Fahrtkosten für Einsätze innerhalb Österreichs werden gemäß jeweils gültiger Preisliste oder nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
8.2 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
8.3 Kilometergeld, Parkgebühren, Maut, öffentliche Verkehrsmittel, Nächtigungskosten, Diäten und sonstige Spesen werden nach Aufwand verrechnet.
8.4 Die Aufzeichnungen der jesenko it KG gelten als Nachweis für Zeitaufwand, Fahrtkosten und Spesen, sofern der Auftraggeber nicht binnen angemessener Frist begründet widerspricht.
9. Hardware, Software, Lizenzen und Drittprodukte
9.1 Von der jesenko it KG gelieferte oder vermittelte Hardware, Software, Cloud-Dienste, Lizenzen oder sonstige Drittprodukte unterliegen zusätzlich den Lizenz-, Garantie-, Support-, Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Herstellers, Distributors oder Anbieters.
9.2 Die jesenko it KG schuldet bei Drittprodukten grundsätzlich nur die fachgerechte Beratung, Beschaffung, Vermittlung, Installation oder Konfiguration im vereinbarten Umfang, nicht jedoch die dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Kompatibilität oder Weiterentwicklung dieser Produkte durch den jeweiligen Hersteller oder Anbieter.
9.3 Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die für seinen Bedarf erforderliche Anzahl und Art von Lizenzen rechtmäßig zu erwerben und einzuhalten, sofern die jesenko it KG nicht ausdrücklich mit der Lizenzprüfung beauftragt wurde.
9.4 Änderungen von Lizenzmodellen, Preisen, Nutzungsbedingungen, Funktionsumfang, Schnittstellen, APIs, Cloud-Diensten oder Herstellerbedingungen durch Dritte liegen außerhalb des Einflussbereichs der jesenko it KG.
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10. Fernwartung und Remote-Zugriff
10.1 Fernwartung und Remote-Support erfolgen nur nach Vereinbarung oder Freigabe durch den Auftraggeber.
10.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass für die Fernwartung erforderliche technische und rechtliche Voraussetzungen vorliegen, insbesondere Zugangsberechtigungen, Internetverbindung, Zustimmung betroffener Nutzer und gegebenenfalls datenschutzrechtliche Grundlagen.
10.3 Der Auftraggeber bleibt für die Kontrolle seiner Systeme, Benutzerrechte, Freigaben und Sicherungsmaßnahmen verantwortlich.
10.4 Die jesenko it KG ist berechtigt, Remote-Sitzungen aus Sicherheits-, Dokumentations- oder Nachweisgründen zu protokollieren, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
11. Cloud-Dienste, Hosting und Online-Services
11.1 Soweit die jesenko it KG Cloud-Dienste, Hosting, E-Mail-Dienste, Online-Speicher, Domains, Zertifikate, SaaS-Lösungen oder sonstige Online-Services vermittelt, einrichtet oder betreut, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
11.2 Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Supportzeiten, Datenspeicherung, Sicherheitsmaßnahmen, Speicherorte und Wiederherstellungsmöglichkeiten richten sich bei Drittanbietern nach den jeweiligen Anbieterbedingungen, sofern die jesenko it KG nicht ausdrücklich eine eigene Leistung übernimmt.
11.3 Der Auftraggeber ist für die Auswahl geeigneter Cloud- und Online-Dienste im Hinblick auf seine rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen mitverantwortlich. Dazu zählen insbesondere Datenschutz, Datensicherheit, Berufsgeheimnisse, Archivierungspflichten, Verfügbarkeit, Backup und Compliance.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
12.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes.
12.2 Verarbeitet die jesenko it KG im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, etwa im Rahmen von Wartung, Fernwartung, Hosting, Administration, Backup, Support oder Systembetreuung, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab, sofern eine solche gesetzlich erforderlich ist.
12.3 Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, soweit die jesenko it KG personenbezogene Daten nur nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet.
12.4 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine gültige Rechtsgrundlage besteht und betroffene Personen ordnungsgemäß informiert werden.
12.5 Die jesenko it KG verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen des Auftrags, auf Grundlage dokumentierter Weisungen und soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
12.6 Soweit erforderlich, ist die jesenko it KG berechtigt, geeignete Subunternehmer oder Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Der Auftraggeber wird darüber nach Maßgabe der jeweiligen Auftragsverarbeitungsvereinbarung informiert.
13. Vertraulichkeit
13.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen geheim zu halten.
13.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
13.3 Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt wurden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
14. IT-Sicherheit und Cybersicherheit
14.1 Die jesenko it KG erbringt Leistungen nach angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsstandards, soweit dies im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist.
14.2 Der Auftraggeber bleibt für seine allgemeine IT-Sicherheitsorganisation verantwortlich. Dazu zählen insbesondere Benutzerverwaltung, Passwortsicherheit, Mehrfaktor-Authentifizierung, Datensicherung, Patchmanagement, Virenschutz, Firewall, Zutrittskontrolle, Schulung der Mitarbeiter, Notfallkonzepte und Dokumentation.
14.3 Die jesenko it KG haftet nicht für Sicherheitsvorfälle, die auf fehlende oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers, unsichere Passwörter, nicht freigegebene Updates, veraltete Systeme, nicht unterstützte Software, Fehlbedienung, Social Engineering, Phishing, Angriffe Dritter oder nicht beauftragte Sicherheitsmaßnahmen zurückzuführen sind.
14.4 Soweit der Auftraggeber gesetzlichen oder branchenspezifischen IT-Sicherheitsanforderungen unterliegt, insbesondere aus NIS2/NISG, DSGVO, Berufsrecht, KRITIS-Regelungen, ISO-Normen oder vertraglichen Compliance-Vorgaben, hat er die jesenko it KG vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hinzuweisen. Eine Prüfung oder Umsetzung solcher Anforderungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde.
15. Datensicherung
15.1 Der Auftraggeber ist für eine ordnungsgemäße, regelmäßige, vollständige und überprüfte Datensicherung verantwortlich, sofern die jesenko it KG nicht ausdrücklich mit Backup-Leistungen beauftragt wurde.
15.2 Vor Arbeiten an IT-Systemen, Datenträgern, Servern, Clients, Netzwerken, Software, Datenbanken oder Cloud-Diensten hat der Auftraggeber eine aktuelle und wiederherstellbare Sicherung seiner Daten und Systeme zu erstellen.
15.3 Wird die jesenko it KG mit Backup-Leistungen beauftragt, umfasst die Leistung nur den ausdrücklich vereinbarten Umfang. Die Prüfung der Wiederherstellbarkeit von Backups ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
15.4 Bei Datenverlust ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf jenen Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und aktueller Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
16. Zahlungsbedingungen
16.1 Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.
16.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten, Teilleistungen, Projektphasen, Lieferungen, Lizenzen, Hardwarekomponenten oder Dienstleistungen umfassen, ist die jesenko it KG berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
16.3 Laufende Entgelte, Lizenzgebühren, Wartungsgebühren, Supportpauschalen, Cloud-Gebühren und Hotlinegebühren können im Voraus verrechnet werden.
16.4 Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Unternehmern die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Darüber hinaus hat der Auftraggeber alle zweckentsprechenden und notwendigen Kosten der Einbringlichmachung, insbesondere Mahnspesen, Inkassokosten und Rechtsanwaltskosten, zu ersetzen.
16.5 Bei Zahlungsverzug ist die jesenko it KG berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16.6 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der jesenko it KG ausdrücklich anerkannten Forderungen zulässig.
17. Eigentumsvorbehalt
17.1 Gelieferte Waren, Hardware, Datenträger oder sonstige körperliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher daraus resultierender Forderungen Eigentum der jesenko it KG.
17.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und die jesenko it KG unverzüglich über Zugriffe Dritter, Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen zu informieren.
18. Urheberrecht und Nutzungsrechte
18.1 Alle Rechte an von der jesenko it KG erstellten Konzepten, Dokumentationen, Skripten, Programmen, Konfigurationen, Vorlagen, Schulungsunterlagen, Texten, Grafiken, Datenbanken, Schnittstellen, Automatisierungen oder sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben, soweit gesetzlich zulässig, bei der jesenko it KG oder den jeweiligen Rechteinhabern.
18.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die vereinbarten Arbeitsergebnisse für eigene interne Geschäftszwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
18.3 Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Unterlizenzierung oder kommerzielle Verwertung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jesenko it KG zulässig.
18.4 Rechte an Standardsoftware, Open-Source-Software und Drittprodukten richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller oder Rechteinhaber.
18.5 Die jesenko it KG ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung allgemein bekannte Methoden, Know-how, Konzepte, Ideen, Routinen, Skripte und Werkzeuge auch für andere Auftraggeber zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
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19. Open-Source-Software
19.1 Soweit Open-Source-Software eingesetzt wird, gelten die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
19.2 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Open-Source-Lizenzen besondere Pflichten auslösen können, insbesondere bei Weitergabe, Veränderung oder Integration in eigene Produkte.
19.3 Eine rechtliche Prüfung von Open-Source-Lizenzen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde.
20. Gewährleistung
20.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB zulässigerweise nichts anderes vereinbart ist.
20.2 Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist, soweit gesetzlich zulässig, sechs Monate ab Übergabe, Lieferung, Abnahme oder Leistungserbringung.
20.3 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar zu rügen. Die Mängelrüge hat eine genaue Beschreibung des Mangels, der betroffenen Systeme, der Fehlermeldung, der Schritte zur Reproduktion und der Auswirkungen zu enthalten.
20.4 Bei Software, Konfigurationen, Schnittstellen oder IT-Systemen besteht Gewährleistung nur für reproduzierbare Mängel, die vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert wurden.
20.5 Die jesenko it KG leistet keine Gewähr dafür, dass Software, Hardware, Cloud-Dienste oder IT-Systeme ununterbrochen, fehlerfrei, frei von Sicherheitslücken oder mit sämtlichen bestehenden oder künftigen Systemen des Auftraggebers kompatibel sind, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
20.6 Für vom Auftraggeber beigestellte Produkte, Systeme, Daten, Software, Hardware, Lizenzen oder Dienste übernimmt die jesenko it KG keine Gewähr für deren Funktionalität, Rechtmäßigkeit, Kompatibilität oder Sicherheit.
20.7 Bei Drittprodukten beschränkt sich die Gewährleistung der jesenko it KG, soweit gesetzlich zulässig, auf die ordnungsgemäße Auswahl, Lieferung, Vermittlung, Installation oder Konfiguration im vereinbarten Umfang. Herstellergarantien und Ansprüche gegenüber Dritten bleiben unberührt.
21. Abnahme
21.1 Soweit Werkleistungen vereinbart sind, hat der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und entweder abzunehmen oder konkrete Mängel schriftlich bekanntzugeben.
21.2 Erfolgt binnen 14 Tagen nach Bereitstellung keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, sofern die jesenko it KG den Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen hat.
21.3 Die produktive Nutzung einer Leistung gilt ebenfalls als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt wurden.
22. Haftung
22.1 Die jesenko it KG haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
22.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden.
22.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfall, Datenverlust, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter oder sonstige reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
22.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des schadensverursachenden Einzelauftrags begrenzt. Bei laufenden Verträgen ist die Haftung auf die in den letzten sechs Monaten vor Schadenseintritt bezahlten Nettoentgelte begrenzt.
22.5 Für Schäden, die durch Drittprodukte, Hersteller, Provider, Cloud-Anbieter, Telekommunikationsanbieter, Stromausfälle, Internetstörungen, Cyberangriffe, Schadsoftware, unsichere Zugangsdaten, fehlende Updates, nicht freigegebene Wartungsarbeiten oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der jesenko it KG entstehen, haftet die jesenko it KG nicht, sofern kein eigenes schuldhaftes Verhalten vorliegt.
22.6 Sofern die jesenko it KG Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Ansprüche gegen diese Dritten bestehen, ist die jesenko it KG berechtigt, diese Ansprüche an den Auftraggeber abzutreten. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an den jeweiligen Dritten halten, soweit dies zumutbar ist.
23. Rücktritt, Storno und Vertragsbeendigung
23.1 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
23.2 Bei Überschreitung verbindlich vereinbarter Liefer- oder Leistungsfristen aus alleinigem Verschulden der jesenko it KG ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer angemessenen schriftlichen Nachfrist vom betroffenen Auftrag zurückzutreten, sofern die Leistung auch innerhalb der Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird.
23.3 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe, Pandemien, Lieferengpässe, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Störungen bei Herstellern oder Providern sowie sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der jesenko it KG verlängern Leistungsfristen entsprechend oder berechtigen zur Anpassung des Leistungsumfangs.
23.4 Storniert der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag ohne wichtigen Grund, ist die jesenko it KG berechtigt, bereits erbrachte Leistungen, bestellte Waren, Lizenzen, Fremdkosten, Vorleistungen sowie eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
23.5 Bei akzeptierter Rückgabe oder Stornierung bestellter Produkte oder Leistungen kann eine Stornogebühr von 10 % des ursprünglichen Netto-Rechnungsbetrages verrechnet werden, sofern kein höherer tatsächlicher Aufwand entstanden ist. Nicht rückgabefähige Sonderbestellungen, personalisierte Produkte, aktivierte Lizenzen, Cloud-Abonnements oder Herstellerleistungen sind vom Storno ausgeschlossen, soweit der jeweilige Anbieter keine Rückgabe zulässt.
24. Mindestauftragswert und Bearbeitungsgebühr
24.1 Bei Bestellung von Handelsware, Ersatzteilen, Zubehör oder sonstigen Produkten unter einem Netto-Warenwert von EUR 50,00 kann eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 netto verrechnet werden.
24.2 Für Kleinstaufträge, kurzfristige Einzelaufträge oder Einsätze ohne laufende Vereinbarung kann ein Mindestentgelt gemäß jeweils gültiger Preisliste verrechnet werden.
25. Referenznennung
25.1 Die jesenko it KG darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
25.2 Eine Veröffentlichung von Projektdetails, Logos, Screenshots oder vertraulichen Informationen erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Auftraggebers.
26. Schlussbestimmungen
26.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform oder einer nachweisbaren elektronischen Vereinbarung, etwa per E-Mail.
26.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchsetzbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt und rechtlich zulässig ist.
26.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
27. Erfüllungsort und Gerichtsstand
27.1 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der jesenko it KG.
27.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee ausschließlich zuständig.
27.3 Zahlbar und klagbar in Klagenfurt am Wörthersee.
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